+8.3 Wertminderungs- und Abschreibungsverfahren
---+174. Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung …
---+175. Diese Methoden sollten auch Richtlinien und Verfahren zu Abschreibungen und Werterholungen im …
---+176. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur …
---+177. Die interne Revision jedes Kreditinstituts sollte die angewandten Methoden in Übereinstimmung …

8.3 Wertminderungs- und Abschreibungsverfahren

8.3 Wertminderungs- und Abschreibungsverfahren

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
174. Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung …

Die Kreditinstitute sollten solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung und Bemessung von Wertberichtigungen und Abschreibungen bei notleidenden Risikopositionen in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste einführen, dokumentieren und einhalten. Die Kreditinstitute sollten Rückvergleiche (Back-Testing) zwischen ihren Schätzungen zu Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten durchführen.

175. Diese Methoden sollten auch Richtlinien und Verfahren zu Abschreibungen und Werterholungen im …

Diese Methoden sollten auch Richtlinien und Verfahren zu Abschreibungen und Werterholungen im Sinne der EBA-Leitlinien zur Risikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste beinhalten. Die Richtlinien zu Abschreibungen sollten Indikatoren zur Einschätzung des erzielbaren Betrags und ausführliche Informationen zu jenen Risikopositionen enthalten, die abgeschrieben wurden, aber noch Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind.

176. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur …

In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste sollten die Kreditinstitute über gebräuchliche Prozesse, Systeme, Tools und Daten verfügen.

177. Die interne Revision jedes Kreditinstituts sollte die angewandten Methoden in Übereinstimmung …

Die interne Revision jedes Kreditinstituts sollte die angewandten Methoden in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur internen Governance verifizieren.32


32 Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2017/11).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/