+183. Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide …
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183. Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide …
Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide Verfahren zur internen und externen Erstellung von Bewertungen entwickeln und implementieren und dabei Folgendes berücksichtigen: - a) Die Qualitätssicherung sollte von einer Funktion durchgeführt werden, die unabhängig von der mit der Erstbewertung, Kreditbearbeitung, Kreditüberwachung und Kreditvergabe betrauten Funktion ist.
- b) Die Unabhängigkeit des externen Sachverständigen sollte im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft werden.
- c) Eine entsprechende Stichprobe interner und externer Bewertungen sollte regelmäßig mit den Marktbeobachtungen abgeglichen werden.
- d) Zu den internen und externen Bewertungen sollte regelmäßig ein Rückvergleich (Back-Testing) durchgeführt werden.
- e) Für die Qualitätssicherung sollte eine Stichprobe von geeigneter Größe herangezogen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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