+183. Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide …

183. Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide …

Die Kreditinstitute sollten eine solide Richtlinie zur internen Qualitätssicherung und solide Verfahren zur internen und externen Erstellung von Bewertungen entwickeln und implementieren und dabei Folgendes berücksichtigen:

  • a) Die Qualitätssicherung sollte von einer Funktion durchgeführt werden, die unabhängig von der mit der Erstbewertung, Kreditbearbeitung, Kreditüberwachung und Kreditvergabe betrauten Funktion ist.
  • b) Die Unabhängigkeit des externen Sachverständigen sollte im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft werden.
  • c) Eine entsprechende Stichprobe interner und externer Bewertungen sollte regelmäßig mit den Marktbeobachtungen abgeglichen werden.
  • d) Zu den internen und externen Bewertungen sollte regelmäßig ein Rückvergleich (Back-Testing) durchgeführt werden.
  • e) Für die Qualitätssicherung sollte eine Stichprobe von geeigneter Größe herangezogen werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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