+235. Als Teil ihrer ständigen Beaufsichtigung der Kreditinstitute im Rahmen des SREP sollten die …
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235. Als Teil ihrer ständigen Beaufsichtigung der Kreditinstitute im Rahmen des SREP sollten die …
Als Teil ihrer ständigen Beaufsichtigung der Kreditinstitute im Rahmen des SREP sollten die zuständigen Behörden die Anwendung dieser Leitlinien durch die Kreditinstitute überwachen, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Strategien für notleidende Risikopositionen und der zugehörigen Rahmenkonzepte für die Governance und die Ablauforganisation im Einklang mit den Abschnitten 4 und 5. Die Beurteilungen der zuständigen Behörden sollen u. a. darauf eingehen, inwiefern die Strategie für notleidende Risikopositionen des Kreditinstituts: - a) in die Gesamtstrategie des Kreditinstituts eingebunden ist und einer angemessenen NPE-Governance unterliegt, einschließlich eines Rahmenkonzepts für das Risikomanagement und die Kontrollen,
- b) sich auf eine glaubwürdige Selbsteinschätzung der internen Kapazitäten des Kreditinstituts stützt,
- c) das operative Umfeld, die externen Bedingungen und die Kapitalsituation des Kreditinstituts angemessen berücksichtigt,
- d) nicht nur kurzfristig ausgelegt ist, sondern auch einen mittel- und/oder langfristigen Zeitraum abdeckt,
- e) zeitliche Vorgaben, realistische und dennoch ambitionierte quantitative NPE-Zielwerte und gegebenenfalls Zielwerte für Rettungserwerbe beinhaltet und ob ein Implementierungsplan zur Unterstützung der Strategie vorhanden ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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