+19. Die gemäß Absatz 18 für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten Anerkennungskriterien …
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19. Die gemäß Absatz 18 für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten Anerkennungskriterien …
Die gemäß Absatz 18 für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten Anerkennungskriterien sind in den Transaktionsunterlagen aufzuführen und sollten sich auf die Ebene der Risikopositionen beziehen. 4.3 Homogenität, Verpflichtungen der zugrunde liegenden Risikopositionen, periodische Zahlungsströme, keine übertragbaren Wertpapiere (Artikel 20 Absatz 8) Vertraglich verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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