+19. Die gemäß Absatz 18 für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten Anerkennungskriterien …

19. Die gemäß Absatz 18 für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten Anerkennungskriterien …

Die gemäß Absatz 18 für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten Anerkennungskriterien sind in den Transaktionsunterlagen aufzuführen und sollten sich auf die Ebene der Risikopositionen beziehen.

4.3 Homogenität, Verpflichtungen der zugrunde liegenden Risikopositionen, periodische Zahlungsströme, keine übertragbaren Wertpapiere (Artikel 20 Absatz 8)

Vertraglich verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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