+29. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Pool zugrunde …
|
29. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Pool zugrunde …
Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Pool zugrunde liegender Risikopositionen keine Darlehen für Wohnimmobilien enthalten, die unter der Annahme vermarktet und gezeichnet wurden, dass der Darlehensantragsteller oder die Intermediäre darauf hingewiesen wurden, dass die vorliegenden Informationen vom Darlehensgeber möglicherweise nicht geprüft werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|