36. Als Nachweis für die Jahre der Berufserfahrung sollte das einschlägige Fachwissen ausreichend …
Als Nachweis für die Jahre der Berufserfahrung sollte das einschlägige Fachwissen ausreichend detailliert im Einklang mit den anwendbaren Vertraulichkeitsanforderungen offengelegt werden, damit die Anleger ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 nachkommen können. 4.5 Keine ausgefallenen Risikopositionen und keine Risikopositionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität (Artikel 20 Absatz 11) Ausgefallene Risikopositionen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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