+46. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon …

46. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon …

Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon ausgegangen werden, dass bei weiteren Vorschüssen in Bezug auf die Risikoposition eines bestimmten Kreditnehmers erneut die Anforderung in Kraft tritt, dass der Schuldner im Zusammenhang mit dieser Risikoposition „mindestens eine Zahlung“ geleistet haben muss.

Mindestens eine Zahlung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/