+47. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …
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47. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …
Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die Anforderung, dass zum Zeitpunkt der Übertragung „mindestens eine Zahlung“ erfolgt sein muss, auf eine Miet-, Tilgungs- oder Zinszahlung oder jegliche andere Art von Zahlung beziehen. 4.7 Keine überwiegende Abhängigkeit von der Veräußerung von Vermögenswerten (Artikel 20 Absatz 13) Überwiegende Abhängigkeit von der Veräußerung von Vermögenswerten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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