+47. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …

47. Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …

Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die Anforderung, dass zum Zeitpunkt der Übertragung „mindestens eine Zahlung“ erfolgt sein muss, auf eine Miet-, Tilgungs- oder Zinszahlung oder jegliche andere Art von Zahlung beziehen.

4.7 Keine überwiegende Abhängigkeit von der Veräußerung von Vermögenswerten (Artikel 20 Absatz 13)

Überwiegende Abhängigkeit von der Veräußerung von Vermögenswerten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/