+50. Für die Zwecke der in Artikel 20 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 …
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50. Für die Zwecke der in Artikel 20 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 …
Für die Zwecke der in Artikel 20 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 beschriebenen Ausnahme im Hinblick auf die Rückzahlung an die Inhaber von Verbriefungspositionen, deren zugrunde liegende Risikopositionen durch Vermögenswerte besichert sind, deren Wert durch die Rückkaufverpflichtung des Verkäufers der Vermögenswerte, die die zugrunde liegenden Risikopositionen besichern, oder eines oder mehrerer Dritter für die zugrunde liegenden Risikopositionen garantiert oder umfassend gemindert wird, sollten der Verkäufer oder die Dritten sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllen: - (a) Sie sind nicht zahlungsunfähig.
- (b) Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen im Rahmen der Garantie oder der Rückkaufverpflichtung nicht erfüllen könnte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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