+58. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine Formel als …
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58. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine Formel als …
Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine Formel als komplex angesehen werden, wenn sie der Definition der Global Association of Risk Professionals (GARP) für ein exotisches Instrument entspricht, d. h., wenn es sich um einen finanziellen Vermögenswert oder ein Instrument handelt, das aufgrund seiner Merkmale komplexer ist als einfachere Plain-Vanilla-Produkte. Die Verwendung von Zinsober- oder Zinsuntergrenzen allein begründet noch keine Einstufung einer Formel oder eines Derivats als komplex. 5.3 Anforderungen im Falle eines Beitreibungsbescheids oder einer Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung (Artikel 21 Absatz 4) Außergewöhnliche Umstände
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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