+60. In Anbetracht der Beschaffenheit „außergewöhnlicher Umstände“ und zur Gewährleistung einer …

60. In Anbetracht der Beschaffenheit „außergewöhnlicher Umstände“ und zur Gewährleistung einer …

In Anbetracht der Beschaffenheit „außergewöhnlicher Umstände“ und zur Gewährleistung einer gewissen Flexibilität hinsichtlich des potenziellen Eintretens außergewöhnlicher Umstände, die im besten Interesse der Anleger die Zurückbehaltung eines Geldbetrags in der Verbriefungszweckgesellschaft erfordern, sollte die Liste „außergewöhnlicher Umstände“, die ggf. gemäß Absatz 59 in die Transaktionsunterlagen aufgenommen wird, als nicht erschöpfend angesehen werden.

Im besten Interesse der Anleger in der Verbriefungszweckgesellschaft zurückbehaltener Geldbetrag

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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