+61. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die …

61. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die …

Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die Höhe des in der Verbriefungszweckgesellschaft zurückbehaltenen Geldbetrags mit dem Treuhänder oder einem anderen Vertreter der Anleger, der rechtlich verpflichtet ist, im besten Interesse der Anleger zu handeln, oder von den Anlegern selbst im Rahmen der in den Transaktionsunterlagen niedergelegten Stimmrechte vereinbart werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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