+62. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es …

62. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es …

Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es zulässig sein, den Geldbetrag in der Verbriefungszweckgesellschaft in Form eines Reservefonds zur künftigen Verwendung zurückzuhalten, solange die Verwendung des Reservefonds ausschließlich den in Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Zwecken oder der ordnungsgemäßen Rückzahlung der Anleger dient.

Rückzahlung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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