+64. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten …

64. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten …

Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten Tilgungseingänge im Wege einer nichtsequentiellen Amortisierung untersagt sein, wenn ein Beitreibungsbescheid oder eine Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung zugestellt wurde. Wenn kein Beitreibungsbescheid oder keine Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung vorliegt, sollten Tilgungseingänge zu Zwecken der Wiederauffüllung gemäß Artikel 20 Absatz 12 besagter Verordnung zulässig sein. Liquidation der zugrunde liegenden Risikopositionen zum Marktwert

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/