+77. Die Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen im Wesentlichen ähneln, sollten sich …
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77. Die Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen im Wesentlichen ähneln, sollten sich …
Die Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen im Wesentlichen ähneln, sollten sich nicht auf die in der Bilanz des Originators gehaltenen Risikopositionen beschränken. 6.2 Überprüfung einer Stichprobe der zugrunde liegenden Risikopositionen (Artikel 22 Absatz 2) Externe Überprüfung der Stichprobe der zugrunde liegenden Risikopositionen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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