+83. Für die Zwecke von Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Originator oder …
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83. Für die Zwecke von Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Originator oder …
Für die Zwecke von Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Originator oder Sponsor auch dann, wenn das Liability-Cashflow-Modell von Dritten entwickelt wird, weiterhin dafür verantwortlich sein, dass die Informationen potenziellen Anlegern zur Verfügung gestellt werden. 6.4 Umweltbilanz der Vermögenswerte (Artikel 22 Absatz 4) Vorhandene Informationen über die Umweltbilanz
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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