+84. Diese Anforderung sollte nur dann gelten, wenn dem Originator, dem Sponsor oder der …
|
84. Diese Anforderung sollte nur dann gelten, wenn dem Originator, dem Sponsor oder der …
Diese Anforderung sollte nur dann gelten, wenn dem Originator, dem Sponsor oder der Verbriefungszweckgesellschaft Informationen bezüglich der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz der durch die zugrunde liegenden Risikopositionen finanzierten Vermögenswerte vorliegen und in deren internen Datenbanken oder IT-Systemen gespeichert sind. Wenn nur für einen Teil der zugrunde liegenden Risikopositionen Informationen verfügbar sind, sollte diese Anforderung nur für diesen Teil gelten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|