+26. Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit …

26. Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit …

Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit Sicherheitsleistung mit Ausnahme von Netting-Rahmenvereinbarungen und Netting von Bilanzpositionen gemäß den Ausführungen in Absatz 12 für die Zwecke des Artikels 181 Absatz 1 Buchstaben c bis g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkennen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/