+26. Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit …
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26. Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit …
Institute können die Wirkung einer Kreditrisikominderung von einer Besicherung mit Sicherheitsleistung mit Ausnahme von Netting-Rahmenvereinbarungen und Netting von Bilanzpositionen gemäß den Ausführungen in Absatz 12 für die Zwecke des Artikels 181 Absatz 1 Buchstaben c bis g der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkennen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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