+11. Bei der Immobilienfinanzierung sollten Immobilien mit gemischter Nutzung, z. B. als Gewerbe- …
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11. Bei der Immobilienfinanzierung sollten Immobilien mit gemischter Nutzung, z. B. als Gewerbe- …
Bei der Immobilienfinanzierung sollten Immobilien mit gemischter Nutzung, z. B. als Gewerbe- und Wohnimmobilien, entweder anhand ihrer vorwiegenden Nutzung eingestuft oder auf Grundlage der jeweils nutzungsbezogenen Flächen als getrennte Immobilien betrachtet werden. Wenn eine solche Beurteilung nicht objektiv erfolgen kann (z. B. wenn bestimmte Teile der Immobilie von allen Nutzern genutzt werden), könnte die Immobilie anhand ihrer vorwiegenden Nutzung eingestuft werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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