+69. Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive …
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69. Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive …
Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive Kreditentscheidungen bestimmte Vetorechte einräumen, sollten sie erwägen, auch andere Mitarbeiter der Risikomanagementfunktion mit solchen Vetorechten auszustatten, um sicherzustellen, dass ein Veto ggf. auf allen Ebenen des Kreditentscheidungsprozesses unterhalb des Leitungsorgans ausgeübt werden kann. Die Institute sollten den Umfang dieser Vetorechte, die Eskalations- oder Widerspruchsverfahren und die Art der Einbeziehung des Leitungsorgans festlegen. 4.4.1 Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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