+92. Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber …
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92. Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber …
Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber in hinreichendem Maße über Informationen und Daten verfügen, die zur Beurteilung der Garantien und ggf. der Finanzlage des Bürgen erforderlich sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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