+92. Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber …

92. Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber …

Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber in hinreichendem Maße über Informationen und Daten verfügen, die zur Beurteilung der Garantien und ggf. der Finanzlage des Bürgen erforderlich sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/