+100. Wenn der Darlehensvertrag Garantien Dritter jeglicher Art vorsieht, sollten die Institute das …
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100. Wenn der Darlehensvertrag Garantien Dritter jeglicher Art vorsieht, sollten die Institute das …
Wenn der Darlehensvertrag Garantien Dritter jeglicher Art vorsieht, sollten die Institute das durch diese Garantien geleistete Schutzniveau prüfen und ggf. eine Kreditwürdigkeitsprüfung des Garantiegebers durchführen, wobei sie je nach Art des Garantiegebers – natürliche Person oder Unternehmen – die einschlägigen Bestimmungen dieser Leitlinien anwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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