+102. In diesem Abschnitt werden weitere Faktoren genannt, die relevant für die Bewertung sind, ob …

102. In diesem Abschnitt werden weitere Faktoren genannt, die relevant für die Bewertung sind, ob …

In diesem Abschnitt werden weitere Faktoren genannt, die relevant für die Bewertung sind, ob der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag, wie in Artikel 18 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2014/17/EU erwähnt, erfüllt. Bei Darlehensverträgen, die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie unterliegen, sollten die Institute und Kreditgeber zusätzlich zu den Bestimmungen des Abschnitts 5.2.1 die Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts anwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/