+106. Bei der Prüfung der Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem …

106. Bei der Prüfung der Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem …

Bei der Prüfung der Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen, sollten die Institute und Kreditgeber verbindliche und sonstige feste Ausgaben, z. B. die laufenden Verpflichtungen des Kreditnehmers, berücksichtigen, einschließlich einer angemessenen Begründung und Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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