+125. Bei Kreditvergabetätigkeiten mit grenzüberschreitenden Elementen (z. B. Handelsfinanzierung …
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125. Bei Kreditvergabetätigkeiten mit grenzüberschreitenden Elementen (z. B. Handelsfinanzierung …
Bei Kreditvergabetätigkeiten mit grenzüberschreitenden Elementen (z. B. Handelsfinanzierung, Exportfinanzierung) sollten die Institute das politische, wirtschaftliche und rechtliche Umfeld berücksichtigen, in dem die ausländische Gegenpartei des Kreditnehmers des Instituts tätig ist. Die Institute sollten die Überweisungsmöglichkeiten des Käufers, die Fähigkeit des Verkäufers zur Auftragserfüllung unter Einhaltung der geltenden lokalen Rechtsvorschriften und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verkäufers in Bezug auf den Umgang mit möglichen Verzögerungen bei Überweisungen bewerten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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