+137. Die Institute sollten alle gestellten Sicherheiten, die zum Zwecke der Risikominderung …
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137. Die Institute sollten alle gestellten Sicherheiten, die zum Zwecke der Risikominderung …
Die Institute sollten alle gestellten Sicherheiten, die zum Zwecke der Risikominderung herangezogen werden, anhand der in der Kreditrisikobereitschaft, den Richtlinien und Verfahren des Instituts festgelegten Anforderungen an die Sicherheiten (einschließlich der Bewertung und der Eigentumsverhältnisse) und aller relevanten Unterlagen prüfen (zum Beispiel, ob das Eigentum in den entsprechenden Registern eingetragen ist).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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