+140. Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das …
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140. Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das …
Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das von diesen Garantien vorgesehene Schutzniveau prüfen und ggf. eine Kreditwürdigkeitsprüfung des Garantiegebers durchführen, wobei sie je nach Art des Garantiegebers – natürliche Person oder Unternehmen – die einschlägigen Bestimmungen dieser Leitlinien anwenden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung des Garantiegebers sollte der Höhe der Garantie für das Darlehen und der Art des Garantiegebers angemessen sein. 5.2.6 Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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