+176. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die …
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176. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die …
Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die Bauphase und ggf. ihre Schritte als auch die Phase nach der Baufertigstellung umfassen, wenn aus dem Darlehen ein Darlehen für Gewerbeimmobilien wird. Die Bewertung der zweiten Phase sollte gemäß den Bestimmungen dieser Leitlinien für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien erfolgen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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