+189. Die Institute sollten nach Möglichkeit sicherstellen, dass im Fall einer syndizierten …

189. Die Institute sollten nach Möglichkeit sicherstellen, dass im Fall einer syndizierten …

Die Institute sollten nach Möglichkeit sicherstellen, dass im Fall einer syndizierten Transaktion oder eines Club-Deals das kreditgebende Institut oder der Agent/die Emissionsbank ein Pfandrecht auf alle Vermögenswerte des Projekts sowie die gegenwärtigen und künftigen Cashflows und Konten hat. Wird für das Projekt eine Zweckgesellschaft errichtet, sollte das Institut ein Pfandrecht an den Anteilen an dieser Zweckgesellschaft erhalten, damit das Institut/der Agent das Unternehmen bei Bedarf in Besitz nehmen kann. Bei syndizierten Transaktionen oder Club-Deals sollte der Zugang der Kreditgeber zu den verpfändeten Geldern oder Vermögenswerten durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern geregelt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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