+193. Die Institute und Kreditgeber sollten sachdienliche Unterlagen zu Kreditentscheidungen und …

193. Die Institute und Kreditgeber sollten sachdienliche Unterlagen zu Kreditentscheidungen und …

Die Institute und Kreditgeber sollten sachdienliche Unterlagen zu Kreditentscheidungen und Darlehensverträgen erstellen, damit dem Kreditnehmer, dem Kreditvermittler oder den Institutsmitarbeitern, die an der Prüfung des Darlehensantrags beteiligt sind, eindeutige und unmissverständliche Informationen zur Verfügung stehen, die für eine zuverlässige und genaue Kreditwürdigkeitsprüfung unerlässlich sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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