+205. Die Institute sollten Transaktionsinstrumente zwecks Vorabbewertung und eine regelmäßige …

205. Die Institute sollten Transaktionsinstrumente zwecks Vorabbewertung und eine regelmäßige …

Die Institute sollten Transaktionsinstrumente zwecks Vorabbewertung und eine regelmäßige nachträgliche Überwachung einführen, um das Transaktionsrisiko, die Preisgestaltung und die erwartete Gesamtrentabilität auf einer geeigneten Ebene zu verknüpfen, einschließlich Geschäftsfeldern und Produktlinien. Alle wesentlichen Transaktionen, die mit geringeren Kosten verbunden sind, sollten im Einklang mit den Strategien und Verfahren des Instituts gemeldet und ordnungsgemäß begründet werden. Der Überwachungsprozess sollte einen Beitrag zur Überprüfung der Angemessenheit des allgemeinen Preisrahmens aus Geschäfts- und Risikoperspektive liefern. Bei Bedarf sollten die Institute Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Zielvorgaben und des Risikoappetits sicherzustellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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