+246. Das Überwachungssystem und die Dateninfrastruktur sollten es den Instituten ermöglichen, den …
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246. Das Überwachungssystem und die Dateninfrastruktur sollten es den Instituten ermöglichen, den …
Das Überwachungssystem und die Dateninfrastruktur sollten es den Instituten ermöglichen, den Kreditentscheidungsprozess nachzuvollziehen, insbesondere die Überwachung und Meldung aller Kreditentscheidungen, Ausnahmen von den Kreditrichtlinien und Eskalationen auf die höheren Ebenen der Kreditentscheider. Zu diesem Zweck sollten die Institute innerhalb des Überwachungsrahmens unbedingt relevante wichtige Risikoindikatoren, die für die Art des Vermögenswerts oder die Portfolioebene spezifisch sind, einführen und anwenden, um die Entwicklung des Kreditrisikoprofils der Portfolios und des Instituts zu bestimmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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