+248. Im Rahmen der Überwachung des Kreditrisikos und der Berichterstattung darüber sollten die …
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248. Im Rahmen der Überwachung des Kreditrisikos und der Berichterstattung darüber sollten die …
Im Rahmen der Überwachung des Kreditrisikos und der Berichterstattung darüber sollten die Institute die relevanten Risikotreiber für ihr gesamtes Kreditrisiko sowie das Kreditrisiko ihrer Portfolios und Unterportfolios ermitteln und dabei makroökonomische (auch demografische) Faktoren und die Tatsache berücksichtigen, dass sich Kreditrisikotreiber im Laufe der Zeit verändern können. Kreditrisikotreiber sollten gemessen, analysiert und überwacht werden, und die Kreditrisikomanagementfunktion sollte dem Leitungsorgan regelmäßig über das Ergebnis der Analyse Bericht erstatten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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