+25. Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) …
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25. Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) …
Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf konsolidierter Basis berechnet, ohne über die in Artikel 325 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwähnte Genehmigung zu verfügen, und die Position auf der Ebene einer oder mehrerer Institute innerhalb der Gruppe eine Nettoverkaufsposition darstellt, sollte diese Position nur dann für den Ausschluss als geeignet betrachtet werden, wenn sie in den betreffenden Instituten zu dem alleinigen Zweck verwaltet wird, die Quote abzusichern.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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