+30. Zur Ermittlung der Höhe der Position, die gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. …

30. Zur Ermittlung der Höhe der Position, die gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. …

Zur Ermittlung der Höhe der Position, die gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgeschlossen werden soll, sollte folgendes Verfahren angewendet werden:

  • a. Als Erstes wird die maximale offene Nettoposition in der relevanten Währung gemäß Absatz 31 berechnet.
  • b. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit der Höhe der strukturellen Position, die das Institut zwecks Absicherung der Quote eingegangen ist, und je nach Höhe dieser Position die Anwendung von Absatz 33 oder Absatz 34.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/