+37. Um die gegenseitige Anerkennung für die anerkennenden Behörden so einfach wie möglich zu …
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37. Um die gegenseitige Anerkennung für die anerkennenden Behörden so einfach wie möglich zu …
Um die gegenseitige Anerkennung für die anerkennenden Behörden so einfach wie möglich zu gestalten, sollten die berechtigten Behörden des aktivierenden Mitgliedstaats bestrebt sein, alle Informationen (einschließlich Definitionen und einschlägiger Berechnungen) bereitzustellen, die sie für relevant halten und die anderen Mitgliedstaaten nicht zur Verfügung stehen, damit die anerkennenden Behörden angemessen prüfen können, ob sie die SyRB-Quote anerkennen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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