+17. Im Hinblick auf die Festlegung der vorgegebenen Obergrenzen sollten die Institute auf der …

17. Im Hinblick auf die Festlegung der vorgegebenen Obergrenzen sollten die Institute auf der …

Im Hinblick auf die Festlegung der vorgegebenen Obergrenzen sollten die Institute auf der Grundlage von Listen der Sicherheitsemittenten und von Arten von Wertpapieren Profile für die Eignungsfähigkeit erstellen, die der Triparty Agent für die Zusammensetzung des Wertpapierportfolios eines bestimmten Sicherheitsemittenten verwenden könnte. Zu diesem Zweck sollten die Institute mögliche Verbindungen zwischen einzelnen Sicherheitsemittenten oder zwischen einzelnen Sicherheitsemittenten und Kunden des gesamten Portfolios berücksichtigen, die zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 führen könnten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/