+31. Unbeschadet der Maßnahmen des Triparty Agenten zur Behebung eines Verstoßes gegen die …

31. Unbeschadet der Maßnahmen des Triparty Agenten zur Behebung eines Verstoßes gegen die …

Unbeschadet der Maßnahmen des Triparty Agenten zur Behebung eines Verstoßes gegen die vorgegebenen Obergrenzen sollten die Institute auch über geeignete Aktionspläne für den Umgang mit Verstößen gegen die vorgegebenen Obergrenzen verfügen, um sicherzustellen, dass die Großkreditobergrenze gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für einen bestimmten Sicherheitsemittenten jederzeit eingehalten wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/