+33. Die zuständige Behörde sollte Zugang zu allen Informationen haben, die für die Überprüfung, ob …

33. Die zuständige Behörde sollte Zugang zu allen Informationen haben, die für die Überprüfung, ob …

Die zuständige Behörde sollte Zugang zu allen Informationen haben, die für die Überprüfung, ob das Institut die Anforderungen dieser Leitlinien erfüllt, für notwendig erachtet werden. Die zuständige Behörde sollte erforderlichenfalls zusätzliche Informationen anfordern können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/