+39. Das Institut sollte die Anwendung der alternativen Behandlung erst dann wiederaufnehmen, wenn …
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39. Das Institut sollte die Anwendung der alternativen Behandlung erst dann wiederaufnehmen, wenn …
Das Institut sollte die Anwendung der alternativen Behandlung erst dann wiederaufnehmen, wenn es innerhalb des von der zuständigen Behörde gesetzten Zeitrahmens die wesentlichen Bedenken zufriedenstellend ausgeräumt und der zuständigen Behörde entsprechende Nachweise vorgelegt hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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