+Adressaten
---+7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i …
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Adressaten
Adressaten
1. Übersicht
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Regulierung |
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7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i …
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Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und an Finanzinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, die entweder Institute im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 3 der Richtlinie 2013/36/EU sind oder bei denen es sich um Wertpapierfirmen handelt, die gemäß Artikel 1 Absatz 2 und Absatz 5 der Verordnung 2019/2033/EU Titel VII der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen. Jede Bezugnahme auf Institute sollte so verstanden werden, dass sie die zuvor genannten Wertpapierfirmen einschließt.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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