+Adressaten
---+7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i …

Adressaten

Adressaten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i …

Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und an Finanzinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, die entweder Institute im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 3 der Richtlinie 2013/36/EU sind oder bei denen es sich um Wertpapierfirmen handelt, die gemäß Artikel 1 Absatz 2 und Absatz 5 der Verordnung 2019/2033/EU Titel VII der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen. Jede Bezugnahme auf Institute sollte so verstanden werden, dass sie die zuvor genannten Wertpapierfirmen einschließt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/