+19. Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden …
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19. Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden …
Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden Kapitalausstattung in Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien unterstützen. Die Vergütungspolitik sollte auch die Ausschüttungsbeschränkungen gemäß Artikel 93, 141 und 141b der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 16a der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD – Richtlinie 2014/59/EU) berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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