+19. Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden …

19. Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden …

Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden Kapitalausstattung in Einklang mit Abschnitt 6 dieser Leitlinien unterstützen. Die Vergütungspolitik sollte auch die Ausschüttungsbeschränkungen gemäß Artikel 93, 141 und 141b der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 16a der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD – Richtlinie 2014/59/EU) berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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