+22. Wenn eine Vergütungspolitik oder eine Vergütungspolitik der Gruppe in Instituten eingeführt …

22. Wenn eine Vergütungspolitik oder eine Vergütungspolitik der Gruppe in Instituten eingeführt …

Wenn eine Vergütungspolitik oder eine Vergütungspolitik der Gruppe in Instituten eingeführt wird, einschließlich ihrer Tochterunternehmen, und die Mitarbeiter des Instituts zudem die Mehrheitseigentümer des Instituts oder des Tochterunternehmens sind, sollte die Vergütungspolitik an die spezifische Situation dieser Institute oder Tochterunternehmen angepasst werden. Für identifizierte Mitarbeiter sollte das Institut sicherstellen, dass die Vergütungspolitik den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 2013/36/EU im Sinne der Artikel 92 und 94 und der vorliegenden Leitlinien entspricht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/