+52. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Nominierungsausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder …
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52. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Nominierungsausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder …
Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Nominierungsausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder angehören und der Vorsitz von einem unabhängigen Mitglied geführt werden. Bei anderen Instituten von erheblicher Bedeutung, die von den zuständigen Behörden oder nach nationalem Recht bestimmt werden, sollte dem Nominierungsausschuss eine ausreichende Zahl von unabhängigen Mitgliedern angehören; solche Institute können es auch als gute Verfahrenspraxis betrachten, wenn der Nominierungsausschuss von einem unabhängigen Vorsitzenden geführt wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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