+65. Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU können es die zuständigen Behörden …

65. Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU können es die zuständigen Behörden …

Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU können es die zuständigen Behörden Instituten, die nicht als von erheblicher Bedeutung gelten, gestatten, den Risikoausschuss, sofern eingerichtet, mit dem Prüfungsausschuss gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2006/43/EG zu kombinieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/