+74. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte nicht nur die rechtliche …
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74. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte nicht nur die rechtliche …
Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der Gruppe, sondern auch den Gegenstand und die Tätigkeiten der einzelnen Einheiten sowie die Verbindungen und Beziehungen zwischen ihnen verstehen. Hierzu gehört auch das Verständnis für gruppenspezifische operationelle Risiken und gruppeninterne Risikopositionen sowie mögliche Beeinträchtigungen der Finanzierung der Gruppe, ihres Eigenkapitals, ihrer Liquidität und ihrer Risikoprofile unter normalen und unter Stressszenarien. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass das Institut in der Lage ist, zeitnah Informationen zu Art, Merkmalen, Organisationsstruktur, Eigentümerstruktur und Geschäftstätigkeit jeder einzelnen rechtlichen Einheit vorzulegen, und dass die Institute innerhalb der Gruppe alle Anforderungen an die aufsichtliche Berichterstattung auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis erfüllen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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