+75. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …

75. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …

Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte sicherstellen, dass die verschiedenen Unternehmen der Gruppe (einschließlich des konsolidierenden Instituts selbst) ausreichende Informationen erhalten, um ein klares Bild der allgemeinen Ziele, Strategien und des Risikoprofils der Gruppe sowie der Einbindung des betreffenden Unternehmens der Gruppe in die Struktur und den Geschäftsbetrieb der Gruppe zu erhalten. Solche Informationen und entsprechende Überarbeitungen sollten dokumentiert und den betroffenen maßgeblichen Funktionen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich des Leitungsorgans, der Geschäftsbereiche und internen Kontrollfunktionen. Die Mitglieder des Leitungsorgans eines konsolidierenden Instituts sollten sich über die Risiken, die von der Struktur der Gruppe ausgehen, auf dem Laufenden halten, wobei die in Abschnitt 7 der Leitlinien aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen sind. Dies umfasst den Erhalt von

  • a. Informationen zu den wichtigsten Risikotreibern;
  • b. regelmäßigen Berichten, in denen die Struktur des Instituts insgesamt bewertet und beurteilt wird, ob die einzelnen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in Einklang mit der genehmigten gruppenweiten Strategie ausüben; und
  • c. regelmäßigen Berichten über Themen, bei denen nach dem aufsichtsrechtlichen Rahmen eine Einhaltung auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene erforderlich ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/