+105. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …

105. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …

Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und Pflege von wirksamen Richtlinien zur Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung oder Vermeidung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte auf institutioneller Ebene, z. B. infolge der verschiedenen Tätigkeiten und Funktionen des Instituts, von verschiedenen Instituten im aufsichtlichen Konsolidierungskreis oder von verschiedenen Geschäftsbereichen oder Geschäftseinheiten innerhalb eines Instituts, oder bezüglich externer Interessenträger zuständig sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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