+115. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
|
115. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und Verantwortlichkeiten für die Ermittlung und Vermeidung von Interessenkonflikten, für die Beurteilung ihrer Wesentlichkeit und das Ergreifen von mindernden Maßnahmen festgelegt werden. Diese Verfahren, Elemente, Zuständigkeiten und Maßnahmen sollten Folgendes umfassen: - a. Übertragung konfligierender Aufgaben oder Transaktionen an unterschiedliche Personen;
- b. Verhindern, dass Mitarbeiter, die auch außerhalb des Instituts tätig sind, innerhalb des Instituts bezüglich dieser anderen Tätigkeiten einen unangemessenen Einfluss ausüben;
- c. Festlegen, dass es in der Verantwortlichkeit eines jeden Mitglieds des Leitungsorgans liegt, an der Abstimmung über eine Frage nicht teilzunehmen, wenn hierzu ein Interessenkonflikt des Mitglieds bestehen könnte bzw. wenn die Objektivität oder Fähigkeit des Mitglieds, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Institut ordnungsgemäß nachzukommen, anderweitig gefährdet sein könnte;
- d. Mitglieder des Leitungsorgans darin hindern, Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen in konkurrierenden Instituten zu bekleiden, sofern diese nicht in Instituten, die zum gleichen institutsbezogenen Sicherungssystem entsprechend Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gehören, Kreditinstituten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, oder Instituten im aufsichtlichen Konsolidierungskreis angesiedelt sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|