+121. Unbeschadet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU können Institute zusätzliche …

121. Unbeschadet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU können Institute zusätzliche …

Unbeschadet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU32 können Institute zusätzliche Kategorien von verbundenen Parteien in Erwägung ziehen, auf die sie ihren Rahmen für Interessenkonflikte in Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften ganz oder teilweise anwenden.


32 Siehe auch Grundsatz 20 des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/